Praxis für Kieferorthopädie - Bälliz 1, 3600 Thun

Allgemein

Das Spezialgebiet der Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Vorbeugung und Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Der Enstehung dieser Fehlstellungen - auch Dysgnathien genannt - liegen grundsätzlich erbliche oder umwelbedingte Faktoren zugrunde. Häufig jedoch liegt eine Kombination beider Faktoren vor, deren jeweiliger Anteil an der gestörten Entwicklung des Gebisses nicht exakt zuweisbar ist.

Als Beispiele erblicher Faktoren lassen sich Nichtanlagen von Zähnen, Rück-oder Vorlagen des Unterkiefers uvm. nennen. Einen ersten Hinweis auf ein solches Geschehen liefert oft der Blick auf das nähere familiäre Umfeld des Patienten, da Eltern oder Geschwister in diesem Fall von derselben Anomalie betroffen sind.

Umweltfaktoren sind beispielsweise der vorzeitige Verlust von Milchzähnen, das Lutschen am Nucki, Finger oder anderen Gegenständen, insbesondere, wenn es über das dritte Lebensjahr hinaus fortgeführt wird. Die Auswirkungen derartiger Gewohnheiten betreffen jedoch nicht ausschließlich die Zähne, sondern auch das Wachstum der Kiefer und stellen nach Abschluss des Wachstums des Gesichtsschädels oft schwierig zu therapierende Dysgnathien dar.

Die Frage nach dem Ursprung der gestörten Gebissentwicklung ist für Ihren Kieferorthopäden von Bedeutung, da umweltbedingte Anomalien durch vorbeugende Maßnahmen, die die negativen Einflüsse abstellen sowie der Wahl des geeigneten Behandlungszeitpunktes und –mittels mitunter sehr einfach zu korrigieren sind und keiner weiteren Regulierungen bedürfen. Die Korrektur genetisch bedingter Störungen der Gebissentwicklung ist hingegen oft mit einem größeren therapeutischen Aufwand verbunden und kann zur optimalen Behandlung den nachfolgenden Einsatz mehrer Apparaturen erforderlich machen.

Ob Kind oder Erwachsener, kieferorthopädische Behandlungen werden primär unter der Zielstellung vorgenommen, eine Verbesserung der Funktion des gesamten Kauapparates herbeizuführen, solange dies durch eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen bedingt ist. Die Funktion beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf die nahe liegende Bedeutung gerader Zähne für das Kauen oder Abbeißen, sondern bezieht ebenso die Atmung und das Sprechen ein. Sind die Funktionsabläufe durch eine kieferorthopädische Behandlung normalisiert, gibt´s ein schönes Lächeln gratis dazu. Umgekehrt dominiert gerade bei erwachsenen Patienten der Wunsch nach einer primär ästhetischen Korrektur der Zahnfehlstellungen, die sich in vielen Fällen als vorbeugend gegenüber Erkrankungen des Zahnhalteapparates erweist.

Generell ist anzumerken, dass eine kieferorthopädische Problematik glücklicherweise keinen lebensbedrohlichen Zustand darstellt. Dennoch sind unsere Zähne, Kiefer und benachbarte Strukturen durch die Lautbildung, dem Kauen und Atmen an elementaren Funktionen beteiligt und besitzen ebenso eine große Signalwirkung im sozialen Miteinander bezüglich Gesundheit und Vitalität. Demzufolge richtet sich der Behandlungsbedarf immer nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten und kann nur in einem Gespräch zwischen Patient und Kieferorthopäden festgestellt werden.

Eine kieferorthopädische Behandlung vollzieht sich allgemein in folgenden Schritten:

Erstvorstellung (Anamnese, Besprechung der
klinischen Befunde und der vermutlichen Therapie)
Diagnostik (Anfertigung von Röntgenbildern und Abdrücken des Ober- und Unterkiefers, Fotoaufnahmen, Funktionsprüfungen der Kiefergelenke uvm.)
Zweitvorstellung (Konkretisierung der Therapievarianten und der damit verbundenen Kosten sowie des geschätzten zeitlichen Verlaufes der Behandlung)
Behandlungsbeginn und Start der aktiven Behandlungsphase, d.h. mit Zahnstellung verändernden Geräten
Retention (Halten der neuen Zahnstellung mittels passiver Geräte)
Behandlungsabschluss

 

 

Kinder

Wann und Wie?

Sollten Sie oder Ihr Zahnarzt den Verdacht auf eine bei Ihrem Kind vorliegende kieferorthopädische Problematik haben, liegt der günstigste Termin für eine Erstuntersuchung bei einem Alter von ca. 9 Jahren. Bei extremen Rück- oder Vorlagen des Unterkiefers, seitlichen Kreuzbissen und offenen Bissen ist eine Vorstellung beim Kieferorthopäden ab dem 3. Lebensjahr ratsam.

Die Wahl des optimalen Behandlungszeitpunktes für Ihr Kind kann von Kieferorthopäden unterschiedlich angegeben werden. Da dieser Umstand mitunter zu einiger Verwirrung unter den Eltern der kleinen Patienten führt, möchte ich mich an dieser Stelle zu dieser Thematik kurz äußern.

Ausschlaggebend für dieses Verhalten ist die vom jeweiligen Kieferorthopäden vertretene Lehrmeinung. Grundsätzlich bietet die moderne Kieferorthopädie mit ihren Behandlungsmitteln Möglichkeiten, in jedem Alter korrigierend einzugreifen. Gerade im englischsprachigen Raum, der in vielerlei Hinsicht in den vergangenen Jahrzehnten wegweisend für die Kieferorthopädie war, wurden festsitzende Systeme entwickelt, die eine zügige Korrektur von Zahnfehlstellungen erlauben und mittlerweile zum Standardrepertoire eines jeden Kollegen gehören. Derartige Behandlungen sind in der Regel nur im bleibenden Gebiss, also nach Durchbruch aller permanenten Zähne und einem Patientenalter ab ca. 12 Jahren, anwendbar. Ab diesem Zeitpunkt, haben sich die Folgen negativer Umwelt- oder Erbfaktoren (siehe Abschnitt Kieferorthopädie) bereits auf das permanente Gebiss übertragen und das verbleibende Kieferwachstum hat meist sein Maximum erreicht. Die Störungen der Gebissentwicklung stellen sich in ihrer maximalen Ausprägung dar und eine Steuerung des Kieferwachstums ist nur noch begrenzt nutzbar. Die Folgen sind unter anderem Entfernungen bleibender Zähne zur notwendigen Platzbeschaffung bei zu eng stehenden Zähnen und damit einhergehende, oft unschöne Veränderungen des Gesichtsprofils. Während meiner dreijährigen Tätigkeit als Kieferorthopäde in London/ UK wurde ich ausgiebig mit den Vor- und Nachteilen dieser Behandlungsphilosophie konfrontiert.

Eine weitere und weitaus ältere Variante kieferorthopädischer Therapien konzentriert sich auf das Wechselgebiss, also die Phase, in der Milch- und bleibende Zähne gleichzeitig vorliegen. Mit Hilfe abnehmbarer Apparaturen, zu denen unter anderen der Bionator gehört, werden, in der Regel ab dem 8.-9. Lebensjahr des Patienten, gezielt Hemmungen oder Stimulierungen des Kieferwachstums vorgenommen, das Zusammenspiel der Lippen-, Wangen- und Zungenmuskulatur harmonisiert und Möglichkeiten gesucht, Gewohnheiten mit negativem Effekt auf die normale Gebissentwicklung, wie beispielsweise das Daumenlutschen oder Lippenbeißen, abzustellen.

Im Einklang mit vielen Kieferorthopäden bin ich der Ansicht, daß nicht die strikte Verfolgung entweder der einen oder anderen Behandlungsphilosophie zu einem optimalen Behandlungsergebnis führt. Die Wahl und gegebenenfalls auch Kombination der therapeutischen Mittel sollten individuell an die Bedürfnisse des kleinen Patienten und dessen Zahn- und/oder Kieferfehlstellung angepasst werden.

Hier sehen Sie einige Beispiele herausnehmbarer und festsitzender Apparaturen für unsere jungen Patienten:

Bionator
Elastisch offener Aktivator
Bionator Elastisch offener Aktivator
Dehnplatte mit Federn
Retainer
Dehnplatte mit Federn Retainer

 

Erwachsene

Zu alt für eine Spange?

 

Nein, keineswegs! Regulierungen der Zahnstellung können problemlos auch bei erwachsenen Patienten vorgenommen werden. Grundvoraussetzung ist allerdings ein intakter Zahnhalteapparat und - natürlich – das Vorhandensein von Zähnen. Sind diese Bedingungen erfüllt, lassen sich Korrekturen sogar im fortgeschrittenen Alter durchführen.

 

Häufig stehen bei erwachsenen Patienten ästhetische Gründe für einen Behandlungswunsch im Vordergrund, die daraus resultieren, dass entweder in der Jugend eine Behandlung nicht vorgenommen oder die Zähne sich im Laufe der Zeit „verschoben“ haben. Ist zusätzlich noch eine prothetische Versorgung mit Brücken, Kronen oder Veneers durch den Zahnarzt geplant, macht es Sinn, die Zähne zuvor in eine optimale Position zu stellen. Derartige Korrekturen sind in der Regel von kurzer Dauer, erfordern aber das Tragen einer festsitzenden Spange.

 

Das Thema „Sichtbarkeit der Apparatur“ steht bei vielen von uns im Mittelpunkt der Überlegung, ob überhaupt eine Behandlung vorgenommen werden soll. Hierzu lässt sich sagen, dass vielfach mit „unsichtbaren“ Spangen geworben wird, die es natürlich nicht gibt. Dennoch besitzen wir mittlerweile recht interessante Möglichkeiten, die Korrektur der Zahnstellung optisch relativ unauffällig durchzuführen. Die einfachste Variante besteht darin, anstatt der für Kinder üblichen Metallbrackets, aus Keramik gefertigte Brackets zu verwenden. Nahezu unsichtbar für Ihr Gegenüber werden Spangen, wenn sie auf die Innenflächen der Zähne, also zur Zunge zeigend (lingual), angebracht werden. Ein weiteres System, dass aber mit Einschränkungen anwendbar ist, sind durchsichtige Kunststoffschienen.

 

Wer, im Gegenteil, seine Spange nicht verbergen möchte, sondern sie gleichzeitig als interessantes Accessoire versteht, findet vielleicht auch Gefallen an einer goldenen Ausführung.

 

Wir beraten Sie gern.

 

Erstvorstellung / Versicherung

Die Kosten für eine erste Konsultation betragen ca. 100,00 CHF. Werden in dieser Untersuchung ein Behandlungsbedarf und -wunsch festgestellt, folgen zwei weitere Termine:

 

  1. Für eine Diagnostik, bei der verschiedene Röntgenbilder, Kieferabformungen und Fotos angefertigt sowie weitere Untersuchungen vorgenommen werden und
  2. Für eine Zweitvorstellung zur Besprechung der Befunde und der sich daraus ableitenden Konsequenzen für die Auswahl der Behandlungsstrategie, inklusive der Erläuterung des zeitlichen und finanziellen Rahmens der Therapie.

 

Die Gesamtkosten für diese 3 Termine betragen in der Regel ca. 1´000 CHF. Pro Termin sollten Sie bitte eine halbe Stunde Ihrer Zeit einplanen.

 

Versicherungen:
Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Grunddeckung nur bei einigen, genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nur in seltenen Fällen möglich.
Die Krankenversicherungen bieten private Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen an. Je nach Zusatzversicherung werden auch kieferorthopädische Behandlungen übernommen. Die Versicherungen verlangen in der Regel vor dem Abschluss eine zahnärztliche Begutachtung. Ist bereits ein gesundheitliches Problem erkennbar, kann eine solche Versicherung nicht oder nur mit einem entsprechenden Vorbehalt (Deckungsausschluss) abgeschlossen werden.


Die Versicherungslösungen variieren stark von Anbieter zu Anbieter. Allgemeine Hinweise können deshalb nicht gegeben werden. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.


Die Invalidenversicherung (IV) erbringt unter gewissen Voraussetzungen Leistungen, aber nur bis zum 20. Lebensjahr.